Kündigungsfrist-Rechner

Bis wann muss die Kündigung beim Anbieter sein? Berechne die Frist für Versicherung, Fitnessstudio, Handy oder Abo und trag sie dir in den Kalender ein.

Bleibt am Gerät: Gerechnet wird in deinem Browser. Deine Angaben werden weder übertragen noch gespeichert; auch die Kalenderdatei entsteht direkt auf deinem Gerät.

Wann kann der Vertrag enden?

Der letzte Tag, an dem der Vertrag noch läuft. Bei Versicherungen oft „Hauptfälligkeit“ in der Polizze.

Kündigungsfrist
Wie kündigst du?

Hinweis: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht wann du sie abschickst. Wähle deshalb einen Weg mit Nachweis, etwa einen eingeschriebenen Brief oder eine E-Mail mit Bestätigung, und heb den Nachweis auf. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rät der Rechner vorsichtshalber zum Arbeitstag davor. Er berücksichtigt keine besonderen Kündigungsrechte, etwa nach einer Preiserhöhung, und ist nicht für Miet- und Arbeitsverträge gedacht, für die eigene Regeln gelten. Bei Fragen helfen die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation. Die Kalenderdatei funktioniert mit den meisten Kalender-Apps; die Google-Kalender-App am Android-Handy kann sie nicht direkt öffnen, im Google Kalender am Computer lässt sie sich importieren.

Alle Ergebnisse ohne Gewähr. Bitte prüfe wichtige Ergebnisse selbst. Mehr dazu in den Nutzungshinweisen.

Ist dir ein Fehler aufgefallen oder hast du eine Idee für dieses Werkzeug? Wir freuen uns über dein Feedback.

Fragen & Antworten

Zählt das Absende- oder das Eingangsdatum?

Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt. Wähle einen Weg mit Nachweis, etwa einen eingeschriebenen Brief, und rechne den Postweg mit ein.

Gilt der Rechner für Miet- oder Arbeitsverträge?

Nein. Dafür gelten eigene Regeln. Auch besondere Kündigungsrechte, etwa nach einer Preiserhöhung, berücksichtigt der Rechner nicht.

Kann ich mich auf das Datum verlassen?

Es ist eine Rechenhilfe ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Bei Fragen helfen Arbeiterkammer und VKI.